Wissenswertes - zu Ihren Fragen ...

Auf dieser Seite können Sie sich über oft gestellte Fragen und historische Hintergründe rund um das Kanonenhobby informieren.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, so dürfen Sie uns gerne kontaktieren.



1. Wo kommt der Begriff »Kanone« her?

Der Begriff »Kanone« hat sich im Deutschen erst im 17. Jahrhundert eingebürgert. Er stammt vom italienischen Wort »canna« bzw. vom französischen »quennon« für lange »Röhre« oder »Rohr« ab. »Canna« selbst geht wiederum auf das griechische Wort »Kanon« mit der älteren Bedeutung »Stange« zurück. Der umfassendere Begriff »Geschütz« in der Bedeutung von »Schutz« und »schützen« im weiteren Sinne eines Verteidigungsgerätes ist im deutschen Sprachraum schon seit dem 14. Jahrhundert bekannt.


2. Was ist unter »Pfünder« und »Kaliber« zu verstehen?

Die Angabe »Kaliber« ist der Rohr-Mündungsdurchmesser in Zoll oder Millimetern, wobei hier - wie heute üblich - die Millimeterangabe bevorzugt ist.

Die Gewichtsangabe »Pfünder« bezieht sich auf das Kugelgewicht von Eisenkugeln oder bei den historischen Steingeschützen auf das mittlere Gewicht einer Steinkugel.

Hierbei ist allerdings nicht das - auch bei uns heute nicht mehr übliche - Massepfund (früher Gewichtspfund, was eigentlich falsch ist) von 500 Gramm gemeint, sondern das alte englische Pfund mit ca. 454 Gramm. Eine 4-pfündige Kanonenkugel hat also eine Masse von 4 mal 454 Gramm gleich 1,816 kg. Dabei wurde allerdings sehr oberflächlich gerechnet und eine 4-pfündige Kanonenkugel konnte auch mal nur rund 1,6kg oder auch 2kg haben. Letztlich aber war das egal, weil das Militär bei den zugehörigen Kanonen immer so gerundet hat, dass dabei eine kurze und prägnante Bezeichnung der mittleren Kanonenstärke entstand. Zumal die notwendige Minustoleranz zwischen Kanonenkugel und Rohrdurchmesser eine genauere gleiche Bezeichnung sowieso nicht zuließ. Eine "4-Pfünder" oder auch "12-Pfünder" war somit die Bezeichnung oder Benennung der entsprechenden Kanone bezüglich ihrer mittleren Stärke und erfahrbaren Wirkung.

Der historische Zusammenhang zwischen Benennungs-Pfund und Kaliber ist in der folgenden Tabelle der üblichen und oft gebauten Kanonen nach der gerundeten Masse der kaliberzugehörigen eisernen Vollkugel zusammengestellt:

x-Pfünder Kaliber [mm] Beispiele bekannter Rohr-Arten
1/2- oder Halb-
40 - 42
Schiffs-Drehbassen, Wall- oder Festungsgeschütze
1-
48 - 51
Drehbassen, leichte Feldgeschütze
3-
70 - 74
leichte Feldgeschütze
4-
76 - 80
französiches System "Gribeauval", Schiffskanonen
6-
87 - 90
Schiffskanonen, alte Feldschlangen
8-
96 - 100
französiches System "Gribeauval"
12-
112 - 120
französiches System "Gribeauval", Schiffskanonen
24-
140 - 150
Schiffskanonen, Karronaden
42-
167 - 172
Schiffskanonen, schwere Karronaden, leichte Mörser
68-
195 - 203
schwere Kanonen, Mörser
72-
199 - 210
schwerste Kanonen, Mörser
96-
220 - 240
Mörser


3. Welche Zündsysteme gibt es?

Allgemein:
Es gilt generell, dass die Zündmittelvorrichtung beim Beschussamt mit der Kanone eingereicht und mit => beschossen (siehe unten) wird. Voraussetzung ist, dass sich zwischen Zündkanal und Pulverkammer der Kanone eine Engstelle befindet, die kleiner als 2mm sein muss und wobei nicht alle Zündarten erlaubt werden. Das Beschussamt quittiert den Beschuss auch auf der Vorrichtung mittels einer kleinen Punzierung (Einschlaglogo mit Bundesadler). Weiterhin dürfen nur die in der Beschussurkunde aufgeführten Beschusszündarten verwendet werden.

Die Luntenzündung:
Sie ist die historischste aller Methoden und gilt als relativ zuverlässig. Benötigt wird ein kleiner in das Zündloch eingeschraubter Zündtrichter, das Zündkraut (feingemahlenes Schwarzpulver), sowie die Glimmlunte am Luntenstock, der mit einer Mindestlänge an das im Zündtrichter eingestreute Zündkraut gehalten wird. Der Vorgang ist aber durch Ausblasen am Zündloch und andauerndes offenes Glimmfeuer hinter der Kanone sehr gefährlich, weil dort auch der Schwarzpulvervorrat lagert. Luntenstock und Schwarzpulver müssen also immer in gebührendem Abstand zueinander gehalten bzw. gelagert werden. Ein weiterer Nachteil ist die Feuchtigkeitsproblematik des Zündmittels.

Die Zündschnurzündung:
Diese Methode wurde historisch kaum verwendet. Sie gilt als zu langsam und unzuverlässig, weil das notwendige manuelle Eindringen der Zündschnur in die Schwarzpulverladung nicht immer sichergestellt werden kann. Weiterhin muss eine sehr lange Zündzeit (bis 10sec) in Kauf genommen werden. Sehr nachteilig und gefährlich sind immer mal wieder auftretende Qualitätsmängel durch Herstellung, Alterung und Knickung. So kann die Zündschnur innerhalb des Zündkanals auch einmal ausgehen aber weiterglimmen, um dann noch einmal unkontrolliert durchzuzünden. Dieses mögliche Verhalten ist selbst durch Einschütten von Wasser in den Zündkanal nicht sicher zu unterbinden, was nach einem solchen Fehlbrand mit Wassereinschüttung eine sehr lange Abwartezeit von mindestens zehn Minuten erfordert, bevor man sich der Kanone von vorne wieder nähern darf.

Die Perkussionszündung:
Das ist die heute übliche Methode, einfach, preiswert und sehr zuverlässig. Benötigt wird ein Zündhütchen und eine in das Zündlochgewinde eingeschraubte (zugelassene) Perkussionsvorrichtung aus Metall mit Zündhütchenlager, Schlagbolzen, Federblockade und einer mindestens 2m langen Abziehschnur mit Sperrstift. Die Perkussionszündung reagiert ohne weitere Verzögerung unmittelbar mit der Schwarzpulverladung. Der Kanonier kann problemlos den benötigten seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 2m einhalten. Nach einem sicher feststellbaren Zündversager (kein Zündknall) ist eine Nachzündung höchst unwahrscheinlich. Selbst nach einem Zündknall ohne sofortige Ladungszündung reicht eine dreiminütige Wartezeit aus, bevor man sich der Kanone wieder sehr sicher nähern kann. Eine Wassereinschüttung in Zündloch und Kanonenrohr ist hierbei nur notwendig, wenn nach dreimaligem Wiederholen mit neuem Zündhütchen kein Durchzünden erfolgt ist und die Kanone mittels Auskratzer entleert und gereinigt werden muss.

Die Reibungsszündung:
Sie wurde im amerikanischen Bürgerkrieg oft verwendet und wird von den Beschussämtern heute abgelehnt. Der so genannte Friktion Primer war ein Metallröhrchen mit reibungsempfindlichem Zündstoff, ähnlich wie Streichhözer, der in ein etwas größeres Zündloch der Kanone gesteckt wurde. Seitlich am oberen, herausragenden Ende wurde mittels einer Hakenschnur ein im Zündstoff steckender Metalldraht mit Öhse herausgezogen. Der Zündstoff entflammte dann die tiefer im Röhrchen liegende, kleine Pulverladung, die ihren Flammenstrahl dann am unteren Ende der Metallröhre in die Pulverkammer der Kanone feuerte und den Schuss auslöste. Dabei wurde der Friktion Primer auch gleich herausgeschleudert und das Zündloch war wieder frei.

Die Elektrozündung:
Die absolut unhistorischste moderne Methode, aufwendig und teuer, unsicher bei oxydierten Kontakten oder schwachen Batterien. Benötigt wird hierbei die spezielle Zündaufnahme, ein Elektroknallzünder, das elektrische Zündgerät, Batterien und eine entsprechend lange Elektroleitung mit Anschlussklemmen. Auch diese Zündart führt zu sofortiger Durchzündung. Der Kanonier kann seinen Sicherheitsabstand problemlos einhalten. Die Gefährdungswahrscheinlichkeit, die Wartezeiten und die Nachsorgemaßnahmen bei Fehlzündung sind ähnlich einzuschätzen wie bei der Perkussionszündung.


4. Welche Lafettentypen gibt es?

Eine Lafette (von franz. l'affût, älter l'affust zum altfranz. fust = Schaft, Stange) ist ein Gestell, auf dem ein Waffenrohr montiert ist. Dadurch kann die Waffe besser ausgerichtet werden. Auch der Rückstoß ist dadurch besser zu beherrschen. Die Entwicklungsgeschichte geht mit der Entwicklung der Schwarzpulvergeschütze einher, da Geschütze im Gegensatz zu Handfeuerwaffen schon wegen dem hohen Gewicht eine stabile und fahrbare Unterlage benötigen. Lafetten unterscheiden sich grob in Feld- und Stufenlafetten.

Die ersten Bombarden des 14. und 15. Jahrhunderts wurden auf festen Gestellen aus Holzbalken und ähnlichem montiert. Ein Schildzapfen auf beiden Seiten des Rohres ermöglichte später die Höhenausrichtung. Mit der Entwicklung der Feldartillerie wurden die Lafetten, immer noch aus Holz, mit großen Rädern versehen und waren auf Pferdezug ausgelegt.

Darüber hinaus wurden in jüngerer Zeit (so ab Mitte des 19. Jahrhunderts) noch veschiedene Sonderformen entwickelt. Hier sollen nur die beiden historisch wichtigsten aufgeführt werden.

Feldlafetten:

Der Grundtyp aller Feldlafetten besteht aus einer Standvorrichtung, die auf zwei großen Wagenrädern montiert ist. Dadurch ergibt sich eine stabile Dreipunktauflage, die relativ leicht zu bewegen und auszurichten ist.

Stufenlafetten:

Stufenlafetten wurden dort eingesetzt, wo das Geschütz nicht transportiert werden musste oder wo keine ausreichende Raumhöhe zur Verfügung stand, wie z.B: auf den Unterdecks von Schiffen, auf Burgwällen oder hinter den Schusslöschern enger Kasematten, also Festungsanlagen, die in einen Berg gehauen wurden.


5. Wie werden die einzelnen Abschnitte eines Rohres genannt?

Die Entwicklung der Kanonenrohre und der Herstellungstechnik hat sich selbstverständlich - nach dem Auftauchen von geschmiedeten Strangeisen- oder Stabringrohren am Anfang des 14. Jahrhunderts bei Belagerungen - im Laufe der Jahrhunderte immer weiter verfeinert. Ab ca. 1600 wiesen die Rohre schon die unten gezeigten Merkmale auf. Die Anzahl und das Anbringen bestimmter Außenmerkmale - hauptsächlich der vielen Verstärkungsringe und angegossenen Wappen und Königssymbole - war von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und wurde im 18. bis 19. Jahrhundert wieder deutlich reduziert und vereinfacht.

A = Bodenstück mit Stoß B = Hinterteil oder erste Verstärkung C = Mittelteil oder zweite Verstärkung D = Vorderteil oder Langes Feld E = Kopf oder Mündungstulpe

Mit freundlicher Genehmigung von ULRIM-Verlag, Darmstadt.

1 = Knauf oder Traube 2 = Traubenhals 3 = Stoßboden 4 = Stoßplatte oder Bodengesims 5 = Zündsteg mit Zündpfanne 6 = Erster Ring oder Kammerband 7 = Erstes Feld 8 = Zweiter Ring mit Friese am hinteren Bruch 9 = Zweites Feld oder Zapfenfeld 10 = Zapfenschulter 11 = Schildzapfen 12 = Dritter Ring mit Friese am vorderen Bruch 13 = Langes Feld 14 = Halsstreifen 15 = Tulpenhals 16 = Mündungskranz 17 = Kranzgurt 18 = Mündungsplatte 19 = Kimme (optional) 20 = Korn (optional) 21 = Brooktauring (optional bei Schiffskanonen auf Stufenlafetten) 22 = Zündkanal 23 = Seelenboden 24 = Pulverkammer 25 = Seele oder Glattrohrlauf 26 = Henkel oder Delphine (optional) 27 = Mündungsschlund


6. Darf ich eine echte Kanone besitzen?

Wenn Sie das 18te Lebensjahr erreicht haben: ja!

Zur heutigen Gesetzeslage dürfen sich einschüssige Vorderlader-Waffen ohne behördliche Erlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte in freiem Besitz befinden. Allerdings darf dieses Treibladungsgerät auf keinen Fall verwendet werden.

Der Besitz oder die Verwendung von Treibladungsmitteln - hier Schwarz- oder Böllerpulver - ist vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres und dem Besitz eines behördlichen Sprengstoff-Erlaubnisscheins nach §27 Sprengstoffgesetz absolut verboten (siehe hierzu »Wie komme ich zu einer Erlaubnis zum Böllern und Schießen?«)!


7. Wie komme ich zu einer Erlaubnis zum Böllern und Schießen?

Zum Erwerb, zum Aufbewahren, zum Verbringen (Transport), zum Verwenden (Schießen oder Böllern mit einem dafür vorgesehenen und beschossenen (siehe unten) Treibladungsgerät (Kanone, Stand- oder Handböller usw.) und zum Vernichten, von Treibladungsmitteln wie Schwarz- bzw. Böllerpulver, muss die handhabende Person ein Erlaubnisschein nach §27 SprengstoffGesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe: SprengG) erwerben. Dieser gilt für 5 Jahre und muss rechtzeitig vor Ablauf behördlich verlängert werden - oder er verfällt. Ohne diesen Sprengstofferlaubnisschein darf sich kein Krümelchen Böller- oder Schwarzpulver im Besitz befinden. Bei Zuwiderhandeln ist mit Gefängnis ab 5 Jahren zu rechnen!

Um diesen Erlaubnisschein zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen bzw. Unterlagen in der aufgeführten Reihenfolge vorliegen und durchlaufen werden.

1. Mindestalter:
Das Mindestalter von 21 Jahren muss erreicht sein und ein gültiger Personalausweis muss vorliegen.

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Es muss eine behördliche gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. SprengstoffVerordnung (I SprengV) zum Umgang mit Schwarz- oder Böllerpulver im Original vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis!).
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu beantragen und ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig. Je nach Bundesland oder Kommune kann das die Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt, das Amt für öffentliche Ordnung, das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz sein. Falls Sie die zuständige Behörde nicht kennen, fragen Sie im Bürgerbüro Ihres Rathauses nach. Auch jeder Schützenverein, Waffenhändler oder Jäger Ihrer Wohngegend wird Ihnen die entsprechende Behörde nennen können. Zur Beantragung halten die zuständigen Behörden ein Formblatt bereit.
Die UB bestätigt, dass der Antragsteller zuverlässig sowie körperlich und geistig geeignet ist mit den beantragten Sprengstoffen umzugehen. Bitte zu beachten: Die Erteilung und Zustellung der UB kann mehrere Wochen dauern.

3. Fachkundelehrgang:
Es muss ein Fachkundelehrgang mit Sachkundeprüfung nach §32 der 1. SprengstoffVerordnung (I SprengV) absolviert werden und ein dadurch bestandenes Prüfungszeugnis vorliegen.
Es gibt viele Anbieter für diesen Lehrgang, die im Internet gefunden werden können. Voraussetzung zur Teilnahme ist das Vorliegen der UB, die dem Lehrgangsanbieter vor Beginn des Lehrgangs auszuhändigen ist!
Hierbei sind drei Fälle zu unterscheiden:
a) Man möchte mit entsprechend beschossenen Vorderlader-Vorrichtungen wie Kanonen, Stand- oder Handböllern ohne scharfe Kugeln auf entsprechend zugelassenen Schießständen oder Veranstaltungen nur Böllern dürfen.
b) Man möchte mit entsprechend beschossenen Vorderlader-Treibladungsgeräten wie Kanonen, Vorderladerpistolen, -revolvern oder -gewehren auf entsprechend zugelassenen Schießständen scharf schießen dürfen.
c) Man möchte beides tun dürfen.
Die Lehrgangsträger bieten normalerweise auch beides zusammen an.

4. Bedürfnisbescheinigung:
Es muss die Bedürfnisbescheinigung eines Vereins für entsprechende Pflege des Schützenbrauchtums oder eines Schützenvereins ausgestellt werden und vorliegen. Diese ist die Voraussetzung, um den Sprengstofferlaubnisschein bei einer der entsprechenden regionalen Behörden beantragen zu können. Die handhabende Person muss selbstverständlich Mitglied in einem solchen Verein sein, verbunden mit der Verfügbarkeit eines der o.g. beschossenen Treibladungsgeräte im Verein oder im persönlichen Besitz.
Auch hier sind die beiden Fälle a) und b) aus Punkt 3. oben zu unterscheiden. Dabei ist zu beachten, dass ...
zu 3.a) ein entsprechender Schützenverein die Mitgliedschaft von mindestens einem halben Jahr der aktiven Teilnahme und Schützentätigkeit im beaufsichtigten und geführten Umgang mit Treibladungsmitteln beim Scharfschießen bestätigt - oder dass ...
zu 3.b) ein entsprechender Verein ab sofortiger Mitgliedschaft eine Bedürfnisbescheinigung zur Brauchtumspflege mit Böllergeräten ausstellt.
Ein Brauchtumsverein kann zusätzlich auch Scharfschießmeisterschaften auf dazu vorgesehenen Übungsplätzen durchführen. Dazu muss eine Kanone natürlich beide Beschussarten haben. In diesem Falle darf der Brauchtumsverein auch eine sofortige Bedürfnisbescheinigung ohne das halbe Jahr der aktiven Schützentätigkeit ausstellen und es müssen beide Lehrgänge 3.a) und 3.b) als Kombilehrgang durchgeführt werden.

5. Erlaubnisschein:
Es muss der Antrag auf Ausstellung des Erlaubnisscheins nach §27 SprengstoffGesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe: SprengG) bei der entsprechenden Behörde gestellt werden, entsprechende Antragsvordrucke können dort bezogen werden:
Der entsprechenden Behörde sind nun der ausgefüllte Antrag, der Personalausweis, das bestandene Fachkunde-Lehrgangszeugnis, sowie die Bedürfnisbescheinigung des Vereins vorzulegen.
Auch hier kann die Erteilung und Zustellung des für fünf Jahre gültigen Erlaubnisscheins mehrere Wochen dauern.


8. Was bedeutet »beschossen«?

Unter »beschossen« oder »Beschuss« ist die offizielle behördliche Prüfung von Treibladungsgeräten (Waffen) wie Pistolen, Revolver, Gewehre und Kanonen usw. zu verstehen. Dabei wird die Zuverlässigkeit und Haltbarkeit des Geräts bezüglich der extrem hohen Kammerdrücke in der explodierenden Pulverladung, sowie die Handhabungssicherheit, die Maßhaltigkeit und die vorgeschriebene Kennzeichnung geprüft, um den Nutzer keiner Gefährdung auszusetzen (siehe hierzu auch diese »FAQ-Seite« der Beschussbehörden. Bei Vorderladerkanonen sind zwei Beschussarten zu unterscheiden:

1. Der Scharfbeschuss:
Dieser wird mit einem entsprechenden Kugelschuss auf dem Prüfstand der Beschussbehörde durchgeführt und gilt auf Dauer.

2. Der Böllerbeschuss:
Dieser wird lediglich mit einer Verdämmung vor der Treibladung durchgeführt und gilt nur für fünf Jahre. Danach verfällt diese Beschusserlaubnis und muss durch Wiedervorführung auf weitere 5 Jahre verlängert werden. Der Grund ist, dass beim Böllern wesentlich höhere Drücke auftreten können, weil die Nutzer leider dazu neigen die Schusslautstärke gegenüber der Erlaubnis durch zu hohe Ladungen und extreme Verdämmungen zu erhöhen, was aber ersten nichts bringt und zweitens das Rohrmaterial schädigt und den Nutzer gefährdet. Um dies zu prüfen ist die Erlaubnis zeitlich beschränkt!

Das Beschussamt bestätigt jede der Beschussprüfungen des Kanonenrohrs und der Zündvorrichtungen einschließlich der erlaubten Zündarten und auf einer separaten Urkunde. Die Erlaubnisnummer und weitere Informationen wie die Pulvermenge, die Verdämmungs- bzw. die Kugelmasse aus der Urkunde werden zusammen mit dem Behördenzeichen auf dem Kanonenrohr eingeschlagen. Diese Urkunden sind immer mitzuführen.

In Deutschland gibt es sechs Beschussbehörden in Kiel, Köln, Mellrichstadt, München, Suhl, und Ulm (siehe Link).


9. Wo kommt das schwarze Pulver her?


Zeitgenössische Darstellung
André Thevet (1516-1590)
um 1584
Dass die Erfindung des Schwarzpulvers im Jahre 1359 dem Freiburger Franziskanermönch und Alchemisten Berthold Schwarz (?-?) zugeschrieben wird, ist aus sehr vielen Indizien sehr wahrscheinlich nur ein Mythos. Der für das Schießpulver verwendete Name »Schwarzpulver« kam sogar erst im 19. Jahrhundert auf, als neue Sprengstoffe entwickelt wurden, um sie farblich zu unterschieden. Der Name des Pulvers geht also nicht auf diesen Mönch »Berthold« zurück, sondern auf dessen schwarze Farbe. Es kann sogar vermutet werden, dass dieser Mönch nur wegen dieser Eigenschaft später den angedichteten Nachnahmen Schwarz erhielt.

Zusammensetzung: Salpeter, Schwefel und Holzkohle

Die Entwicklung des Schwarzpulvers erfolgte schon wesentlich früher. Einige Überlieferungen aus China zwischen 250 und 1000 beschreiben aber nur Brand- und Explosivsätze die u.a. aus Salpeter bestanden. Schusswaffen sind in China vor 1288 nicht explizit überliefert. Der Name Berthold Schwarz ist lediglich ein frühes, europäisches Sinnbild für das schwarze Schießpulver selbst.

Geschichtlicher Abriss:

7. Jahrhundert: Aus Byzanz werden Brandsätze aus Salpeter und Naphtha (Erdöl) überliefert.

11. Jahrhundert: Erste niedergeschriebene Rezepte von einem Marcus Graecus (?-?) in seinem Buch über das »Feuer zum Verbrennen von Feinden«.

1242: Der englische Franziskaner-Mönch und Philosoph Roger Bacon (1214-1293) erwähnt die Herstellung und Wirkung von schwarzem Pulver in einem Brief an den Bischof von Paris und in weiteren Werken.

1285: In einem Buch beschreibt der syrische Autor Hassan ar-Rammah (?-?) die Herstellung von schwarzem Pulver, insbesondere die erforderliche Reinigung des Kalisalpeters.

1326: Erste Abbildung einer Feuerwaffen (Pfeilbüchse) von einem Walter de Milimete (?-?) aus England:

1331: Deutsche Ritter verwendeten bei der allerdings erfolglosen Belagerung der norditalienischen Stadt Cividale Feuerrohre.

1346: Weitere militärische Anwendung von Feuerrohren bei einer Schlacht im hundertjährigen Krieg in der Nähe der französischen Stadt Abbéville.

1354: Die Dänen nutzten das Schießpulver erstmals bei einer Seeschlacht.

1359: Der angebliche Mönch Berthold Schwarz soll jetzt erst das Pulver entwickelt haben.


10. Wie wird eine Kanone geladen und was ist zu beachten?

1. Rohr reinigen:
Nach jedem Schuss muss das Rohr von den Verbrennungsrückständen des Schwarzpulvers gereinigt werden, damit sich das neu eingebrachte Pulver durch Glühnester nicht spontan entzünden kann. Die ladende Person wäre sonst sehr gefährdet.

Zuerst mit dem sogenannten Wurm auskrätzen und Schmauchreste ablösen:

Dann mit dem Schwamm feucht nachwischen und reinigen:

2. Rohr laden:
Nun wird das Schwarz- oder Böllerpulverpulver mit der Ladeschaufel in das Rohr eingebracht, am Ende umgedreht und wieder herausgezogen:


Beim Böllern wird anschließend die Verdämmung aus Weizengrieß eingebracht und mit dem Rammer fest vor das Pulver gestampft. Beim scharfen Schuss wird noch die Kugel mit davorgesetzt:


Als letztes wird das Zündloch mit einer Räumnadel auf freien Durchgang geprüft und anschließend mit dem sogenannten Zündkraut (feingemahlenes Schwarzpulver) befüllt. Der Schuss wird durch das Anzünden des Zündkrautes mit dem Luntenstock ausgelöst, selbstverständlich mit seitlichem(!) Sicherheitsabstand.


Bei der modernen Zündung wird nach dem Laden ein Zündmechanismus mit dem Zündhütchen auf das Zündloch aufgeschraubt. Mit einer langen Schnur wird der Sperrriegel herausgezogen und der Schlagbolzen löst das Zündhütchen aus. Der erzeugte Flammenstrahl treibt durch das Zündloch und entzündet die Pulverladung.